Ich möchte lieber nur passiv das THW fördern

Die THW-Helfervereinigung Neunburg vorm Wald e.V. ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der es sich zum Ziel gesetzt hat, den Ortsverband Neunburg vorm Wald sowohl finanziell als auch ideell zu unterstützen und zu fördern. Nur durch eine enge Zusammenarbeit mit dem THW lassen sich unterstützende Maßnahmen entwickeln, beschreiben und durchführen. Für die Helfervereinigung ist es daher von besonderer Bedeutung, welche Ziele das THW selbst verfolgt, um die Arbeit des THW optimal unterstützen zu können. Die Förderung der Jugendarbeit ist eine unserer wichtigsten Aufgaben. Mit großem Engagement wollen wir erreichen, dass dem THW ein qualifizierter und motivierter Nachwuchs gesichert wird, der später bereit ist, Verantwortung zu tragen und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Weiterhin nehmen der Ortsverband, die Jugendgruppe und die Helfervereinigung an diversen Veranstaltungen in und rund um Neunburg vorm Wald teil, um so die Beziehungen zur Bevölkerung zu vertiefen und um neue Helfer, auch Junghelfer, zu gewinnen. Nicht zuletzt durch das Engagement der Helfer, Mitglieder und Förderer des THW und der Helfervereinigung gelingt es uns, den hohen Standard an Ausrüstung und Ausbildung im THW zu erhalten und zu fördern. Ein wichtiges Ziel des Helfervereins ist die Beschaffung von ergänzender oder zusätzlicher Ausstattung für unseren ansässigen THW-Ortsverband, um eine optimale örtliche Gefahrenabwehr betreiben zu können. Möglich wird dies durch verschiedene Geld- und Sachzuwendungen, wie Mitgliedsbeiträge, Sachspenden, Geldspenden etc. Die THW-Helfervereinigung Neunburg vorm Wald e.V. ist mit ihrem Status als gemeinnütziger Verein außerdem zum Ausstellen von Spendenbescheinigungen berechtigt. Die Helfervereinigung setzt sich zusammen aus verschiedenen Mitgliedern und Förderern. Zu unterscheiden sind die aktiven Mitglieder, die Fördermitglieder und die Ehrenmitglieder. Aktives Mitglied kann jeder Helfer des THW Ortsverbandes Neunburg vorm Wald werden. Fördermitglieder können ehemalige Angehörige des THW und Außenstehende Personen über 18 Jahre sein. Ehrenmitglieder sind Mitglieder der Helfervereinigung, die sich durch ihr außerordentliches Engagement ausgezeichnet haben.